Trauung

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung.
Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Muss ich in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?Wenigstens ein Ehepartner muss Glied der evangelischen Kirche sein.

Wo und wann muss ich eine kirchliche Trauung anmelden?
Eine kirchliche Trauung sollte bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.

Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre und mir den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale).

Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer sogenannten „Mischehe“ und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.

Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?
Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden, wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist;
wenn bereits eine Trauung in einer anderen christlichen Kirche oder religiösen Gemeinschaft geplant oder durchgeführt worden ist;
wenn einer der Ehepartner nicht Glied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. konfessionslos oder muslimisch) und Vorbehalte gegenüber der Religionsausübung seines evangelischen Ehepartners, der evangelischen Trauung oder der christlichen Kindererziehung hat;
wenn sich einer der Ehepartner in der Öffentlichkeit so verhält, dass dieses Verhalten mit christlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist oder innerhalb der Gemeinde zu begründeter Verärgerung führen würde.
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt (z. B. bei einer Trauung nach Ehescheidung).

Kann ein geschiedener Mensch kirchlich ein zweites Mal heiraten?
Ist ein Ehepartner geschieden, kann trotzdem eine Trauung stattfinden. Allerdings liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin. Sie wird jedoch nur aus besonders schwerwiegenden und nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden.

Können gleichgeschlechtliche Paare, die standesamtlich getraut wurden, auch kirchlich getraut werden? 
Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es nach wie vor zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare sehr unterschiedliche, in allen Fällen gut begründete Einstellungen zu diesem Thema, so dass die Landeskirche die Entscheidung, ob ein/e Pfarrer/in eine gleichgeschlechtliche Trauung durchführt oder nicht, der Gewissensfreiheit des/der Pfarrerin/Pfarrers überlassen hat. Sollte aus Gewissensgründen eine Trauung abgelehnt werden, kann sie aber natürlich von einem/einer anderen Seelsorger/in durchgeführt werden.

An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?
Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag,
am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich, aber möglich.

Wie bekommen wir unseren Trauspruch?
Der Trauspruch wird vom Brautpaar ausgesucht. Der Pfarrer, die Bibel und selbst das Internet helfen aber gerne dabei.

Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?
In vielen Gemeinden wird aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert. Die Trauung selber wird dabei natürlich nicht wiederholt, allerdings noch einmal ausdrücklich der Segen Gottes feierlich zugesprochen.

Kontakt: Pfarrer Andreas Koch 02331/82972